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Kammergericht
Kammergericht

Schaufassade des Kammergerichtes zum Heinrich-von-Kleist-Park.
Das Kammergericht ist das höchste Gericht Berlins (Oberlandesgericht).
Es wurde durch Kurfürst Friedrich II. als Hof-Kammergericht gegründet.
Dieses Gebäude wurde 1909-13 erbaut. Nach dem Krieg beschlagnahmten die Alliierten das Gebäude.
Es war  der Sitz des alliierten Kontrollrates, den die Sowjets allerdings 1948 verließen.
Die vier Fahnenmasten am Balkon erinnern an diese Zeit.
Das Viermächteabkommen von 1971 wurde hier unterzeichnet,
seit 1997 ist es wieder das Berliner Kammergericht.

© Rüdiger Nathusius