Schaufassade des Kammergerichtes zum Heinrich-von-Kleist-Park.
Das
Kammergericht ist das höchste Gericht Berlins (Oberlandesgericht).
Es wurde
durch Kurfürst Friedrich II. als Hof-Kammergericht gegründet.
Dieses Gebäude
wurde 1909-13 erbaut. Nach dem Krieg beschlagnahmten die Alliierten das Gebäude.
Es war der Sitz des alliierten Kontrollrates,
den die Sowjets allerdings 1948 verließen.
Die vier Fahnenmasten am Balkon
erinnern an diese Zeit.
Das Viermächteabkommen von 1971 wurde hier
unterzeichnet,
seit 1997 ist es wieder das Berliner Kammergericht.
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